Übersicht

Führerscheinklassen

Wir bilden in unserer Fahrschule alle Zweiradklassen sowie PKW, PKW mit Anhänger und Landmaschinen (Klasse L) aus. Für die Klasse BE (PKW mit Anhänger) haben wir mit Willi's Anhängerfahrschule einen Fachmann, der sich auf diesen Führerschein spezialisiert hat und garantieren eine zügige Ausbildung.

Berechtigung zum Fahren

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird). Dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter

18 Jahre

-

17 Jahre

bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a oder bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin", dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis bezufügen

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis

ohne Befristung

Vorbesitzt erforderlich

Nein

Beinhaltet Klassen

AM, L

Theoretische Ausbildung (ohne Vorbesitz anderer Klassen)

Grundunterricht

12 Doppelstunden (á 90 Minuten)

Klassenspezifischer Unterricht

2 Doppelstunden (á 90 Minuten)

Gesamt

14 Doppelstunden (á 90 Minuten)

Theoretische Ausbildung (mit Vorbesitz anderer Klassen)

Grundunterricht

6 Doppelstunden (90 Minuten)

Klassenspezifischer Unterricht

2 Doppelstunden (90 Minuten)

Gesamt

8 Doppelstunden (á 90 Minuten)

Praktische Ausbildung

Überlandsfahrten

5 Fahrstunden (á 45 Minuten)

Autobahnfahrten

4 Fahrstunden (á 45 Minuten)

Dunkelheitsfahrten

3 Fahrstunden (á 45 Minuten)

Gesamt

12 Fahrstunden (á 45 Minuten)

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